Laichschonbezirke und Änderungen in der nächsten Saison.

Laichschonbezirke und Änderungen in der nächsten Saison.

Ruhrverband
LF-Ö/Kü-Bl        Möhnesee, den 25.09.09
 
 
 
 
Infobrief
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit diesem Schreiben möchten wir Sie auf Änderungen in der Angelfischerei an unseren
Talsperren hinweisen, die ab 2010 gelten.
 
Es ist vorgesehen, insbesondere zur Stützung der Zander- und Seeforellenbestände weitere
Laichschonbezirke einzurichten.
Die zeitliche Beschränkung der Bootsangelei auf dem Wameler Vorbecken der
Möhnetalsperre zum Schutz des Zanders hat sich bewährt, da sie maßgeblich zu einem
deutlichen Anstieg des Zanderbestandes beigetragen hat. Auf Grund dieser positiven
Erfahrung werden gleichlautende Regelungen für die Vorbecken der Sorpe- und
Biggetalsperre (Olper Vorbecken) eingeführt. Das Verbot der Bootsangelei gilt dort, ebenso
dann auch am Vorbecken der Möhnetalsperre vom 15.02. bis 15.06. jd. Jahres. Ebenfalls
werden Laichschonbezirke in dem genannten Zeitraum zum Schutz der Zander an der
Hennetalsperre eingerichtet. An der Bigge- und Sorpetalsperre sind Laichschonbezirke zum
Schutz von Seeforelle und Zander in der Zeit vom 1.11. bis 15.06. ausgewiesen.
 
Des Weiteren wurden die Entnahmebegrenzungen für Hecht, Seeforelle und Zander
angepasst. Hierbei beschränkt sich die gestattete tägliche Entnahme auf 3 Hechte, 2
Forellen und 2 Zander, am Ahauser Stausee 2 Forellen. Neu hinzukommen an der Sorpe-
und Versetalsperre Entnahmebegrenzungen für Seesaibling (3 Stück) und an der Sorpe- und
Listertalsperre Entnahmebegrenzungen für Blaufelchen von 20 bzw. 10 Stück. 
Zudem erhält künftig die Große Maräne in der Henne- und Möhnetalsperre, sowie das
Blaufelchen in der Listertalsperre eine Schonzeit vom 1.11. – 31.12..
 
 
Aus gegebenem Anlass sehen wir künftig leider keine Möglichkeit mehr, das bisher
geduldete Lagern von Booten zur Nachtzeit im Stauraum der Talsperren zu gestatten. Ab
2010 gelten die Vorschriften der
Bootsordnung der Ruhrverbands (www.ruhrverband.de)
uneingeschränkt, d.h. das Boot ist aus dem Talsperrenraum (Grenze Vollstaulinie) zu entfernen.

 

Damit entfällt künftig die Lagerung des Bootes am Ufersaum, um in der Nachtzeit
(ab einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor –aufgang) vom Ufer aus weiter
zu angeln.
 
Ab kommendem Jahr erheben wir ein Pfand von 10,- € auf die Fangmeldungen aller Jahres-
Fischereierlaubnisverträge. Dieses Pfand wird von der Ausgabestelle zurückgezahlt, wenn
die Fangmeldung bis zum 31.03. des Folgejahres bei dieser Ausgabestelle abgegeben wird.
In den vergangenen Jahren sank die Anzahl der ordnungsgemäß ausgefüllten und zurück
gegebenen Fangmeldungen drastisch. Da wir diese aber für die fischereiliche
Bewirtschaftung und Ertragsermittlung eine wesentliche Grundlage bilden, hoffen wir damit
den Rücklauf der Fanglisten zu verbessern.  
 
Ab dem kommenden Jahr bieten wir auf vielfache Anfrage, neben dem bestehenden
Angebot an Fischereierlaubnisverträgen (FEV) zusätzlich einen Kombischein an. Mit diesem
dürfen dann die Henne-, Möhne-, Sorpe- und Biggetalsperre (incl. des Olper Vorbecken)
sowie die Listertalsperre (ohne den Trinkwasserbereich) befischt werden. Er steht in
limitierter Anzahl als Jahres-Kombi- und Jugendjahres-Kombischein zur Verfügung.
 
Der Ruhrverband ist ständig bemüht, in seinen Talsperren gesunde und artenreiche
Fischbestände zu hegen und gute Angelbedingungen zu schaffen.  
Beschränkungen sind aber zum Schutz und Erhalt anglerisch attraktiver Fischbestände und
einer ordnungsgemäßen Fischereiausübung an den vielfältig genutzten Talsperren
notwendig. Wir bitten daher um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen.
 
Ab dem kommenden Jahr finden Sie umfangreiche Informationen über die Fischbestände
und deren Bewirtschaftung sowie über die Angelfischerei an den Ruhrverbandstalsperren auf
unserer Internetseite (www.ruhrverband.de).
 
Des Weiteren stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
gez. Kühlmann

Kartendarstellungen der einzelnen Laichschonbezirke:

Biggesee


 

 

 

 

 

Sorpesee 

 

 

 

Hennesee